Das Aufblenden von deutschen Rufnummern bei Anrufen aus dem Ausland trägt endlich Erfolg: Dieser Forderung trägt nun die Politik mit dem neuen § 120 TKG Rechnung. Das Überblenden von Rufnummern aus dem Ausland wird technisch unterbunden, um dem eigentlichen Kernproblem unzulässiger Telefonanrufe Herr zu werden. Der CCV betont bereits seit Jahren, dass Betrugsdelikte aus dem Ausland das größte Problem darstellen und nur mit umfassenden Mitteln bekämpft werden können.
Spannend bleibt es beim Gesetz für faire Verbraucherverträge. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag fordert eine Verschärfung des geplanten und von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzes.
Quelle: Call Center Verband Deutschland e. V.