Qualität

 

Das Qualitätssiegel des Call Center Essen e.V

Als serviceorientierte Dienstleister bieten  Call Center  eine Vielzahl von Leistungen an, die das Leben leichter machen, während und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, teilweise sogar rund um die Uhr.
Ihren Mitarbeitern bieten sie anspruchsvolle Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt, umfangreiche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie sichere Arbeitsplätze.

Ehrenkodex

Um Verbraucher vor unlauteren Telefonanrufen zu schützen und gleichzeitig den schwarzen Schafen der Branche einen Riegel vorzuschieben, haben sich alle Mitglieder des Call Center Essen e.V. dem Ehrenkodex des CCV (Call Center Verband Deutschland e. V.) verpflichtet.

Dieser Kodex dient dem Schutz der Mitbewerber, der Arbeitnehmer, der Verbraucher und der sonstigen Marktteilnehmer, sowie der beteiligten Unternehmen (Auftragnehmer und Auftraggeber) vor unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des Telefonmarketings.

 

Die Auszeichnung eines Call Center-Unternehmens mit dem Qualitätssiegel ist nur zulässig, wenn die folgenden Kriterien vollständig eingehalten werden:

Einarbeitung und Schulung

Das Unternehmen gewährleistet, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine fachgerechte Einarbeitung erfahren und zu allen für die Auftragsbearbeitung relevanten Themenbereichen geschult werden. Dies beinhaltet:

  • eine Darstellung der Unternehmensphilosophie zu Beginn,
  • eine Einweisung in die betriebsrelevante Hard- und Software,
  • eine Einarbeitung in die zukünftigen Tätigkeiten anhand eines Einarbeitungs- und Schulungsplanes, der durch den Juroren eingesehen werden kann und
  • die konkrete Benennung eines erfahrenen Mitarbeiters, der für Fragen und Anliegen neu eingestellter Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter fungiert.

Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung

Das Unternehmen garantiert, dass eine Mindestvergütung der in Essen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den aktuell geltenden Mindestlohn nicht unterschreitet; Zulagen oder Sonderzahlungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Ausnahmen bilden hierbei jedoch die studentische Aushilfen und sog. Mini-Jobber. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten muss mehr als 50 % aller Beschäftigten betragen.

Verbraucher- und Datenschutz

Das Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung der rechtlichen Regeln, insbesondere zur Beachtung sämtlicher Vorgaben des Verbraucher- und Datenschutzes. Das Qualitätssiegel ist auf eine Dauer von drei Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Vergabe beschränkt. Danach kann es durch erneute Begutachtungen für jeweils weitere drei Jahre vergeben werden.

Der Vereinsvorstand behält sich das Recht vor, im Falle von konkreten Beschwerden über das Geschäftsgebaren eines zertifizierten Unternehmens eine moderierende / schlichtende Funktion zu übernehmen. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Unternehmen nicht mehr den Ansprüchen, die den Standards bzw. dem Qualitätssiegel zugrunde liegen, genügt, kann der Verein das Siegel aberkennen.

Folgende Unternehmen sind bereits Träger des Qualitätssiegels: